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   BFH, 31.08.1994 - X R 115/92   

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https://dejure.org/1994,11430
BFH, 31.08.1994 - X R 115/92 (https://dejure.org/1994,11430)
BFH, Entscheidung vom 31.08.1994 - X R 115/92 (https://dejure.org/1994,11430)
BFH, Entscheidung vom 31. August 1994 - X R 115/92 (https://dejure.org/1994,11430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Anerkennung vertraglich geschuldeter Versorgungsleistungen die nicht zum Fälligkeitszeitpunkt ausgezahlt werden sondern beim Verpflichteten verbleiben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.11.1989 - I R 19/87

    Steuerberaterkanzlei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Betrieb

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 115/92
    Seien diese Erträge der Berechtigten noch nicht zu deren Lebzeiten zugeflossen, wovon das FA zu Recht ausgegangen sei, so habe der Rechtsnachfolger diese im Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern, wobei die Einkunftsart unverändert bleibe (Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. November 1989 I R 19/87, BFHE 159, 162, BStBl II 1990, 246).

    Die Einkunftsart bleibt in der Person des Rechtsnachfolgers grundsätzlich gleich (BFH in BFHE 159, 162, 163, BStBl II 1990, 246).

  • BFH, 24.03.1993 - X R 55/91

    Versicherungsprovisionen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG auch dann

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 115/92
    Ob die wiederkehrenden Leistungen "ausgezahlt" worden sind, ist anhand der Rechtsgrundsätze zu entscheiden, die für die Auslegung des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG entwickelt worden sind (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 24. März 1993 X R 55/91, BFHE 171, 191, BStBl II 1993, 499).
  • BFH, 24.03.1993 - X R 4/92

    Steuerrechtliche Anerkennung von Versorgungsleistungen - Erfüllung von zwischen

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 115/92
    Werden vertraglich geschuldete Versorgungsleistungen nicht zum Fälligkeitszeitpunkt ausgezahlt, sondern beim Verpflichteten "stehengelassen", ist zur steuerlichen Anerkennung erforderlich, daß ein wie unter fremden Dritten üblicher Darlehens vertrag geschlossen wird, der insbesondere hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Rückzahlung des Darlehens einem Fremdvergleich standhält (BFH-Urteil vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717).
  • BFH, 24.01.1996 - X R 14/94

    Dem Erben nachträglich zugeflossene Rentenzahlungen auch bei Verwendung zur

    Hinsichtlich der Bestimmung der Einkunftsart ist auf die Verhältnisse des Rechtsvorgängers abzustellen (vgl. Senatsurteil vom 31. August 1994 X R 115/92, BFH/NV 1995, 498, unter 2.).

    § 24 Nr. 2 EStG betrifft die im Bereich der Überschußeinkünfte regelungsbedürftige Fallgestaltung, daß der Einkommensteuertatbestand - zurechenbare Verwirklichung der im Steuertatbestand umschriebenen Erwerbshandlung einerseits und Zufluß andererseits - nacheinander durch zwei Personen verwirklicht wird (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1995, 498).

  • FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 8907/97

    Kein Abzug einer dauernden Last, wenn der zwischen nahen Angehörigen geschlossene

    Es handelt sich bereits deshalb nicht um eine steuerrechtlich privilegierte Vermögensübertragung, die entgegen den Wertungen des § 12 Nr. 1 und 2 EStG zum Abzug der Aufwendungen als Sonderausgaben (dauernde Last) berechtigt, weil die Leistungen des Klägers nicht wie vereinbart erbracht wurden; der Abzug der Aufwendungen als Sonderausgaben ist deshalb ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteile vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717; vom 31. August 1994 X R 115/92, BFH/NV 1995, 498).

    Für die Annahme ,konkludenter Vertragsänderungen" besteht im Regelfall kein Raum (vgl. BFH-Urteile vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717, vom 31. August 1994 X R 115/92, BFH/NV 1995, 498, jeweils m.w.N.).

  • FG Köln, 24.06.2015 - 14 K 1130/13

    Qualifizierung der Einkünfte nach dem Tod eines freiberuflichen Erfinders

    a) Nach einhelliger Ansicht ist bei Einkünften aus einer ehemaligen Tätigkeit i.S. des § 24 Nr. 2 EStG hinsichtlich der Bestimmung der Einkunftsart auf die Verhältnisse des Rechtsvorgängers abzustellen (z.B. BFH-Urteile vom 31.08.1994 X R 115/92, BFH/NV 1995, 498, unter 2.; vom 24.01.1996 X R 14/94, BFHE 179, 406, BStBl II 1996, 287, 288; Geserich in Kirchhof/Söhn, EStG, § 24 Anm. C 50; Schiffers in Korn, EStG, Loseblatt, Stand 06, 2014, § 24 Rn. 65 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 29.04.2022 - 6 K 81/21

    Steuerbarkeit einer Entschädigungszahlung - Zuordnung zu den Einkünften aus

    Bei den Einkünften aus einer ehemaligen Tätigkeit im Sinne von § 24 Nr. 2 EStG ist hinsichtlich der Bestimmung der Einkunftsart auf die Verhältnisse des Rechtsvorgängers abzustellen (vgl. BFH, Urteile vom 31. August 1994, X R 115/92, BFH/NV 1995, 498; vom 24. Januar 1996, X R 14/94, BStBl. II 1996, 287; FG Köln, Urteil vom 24. Juni 2015, 14 K 1130/13, EFG 2015, 1923).
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